„Ansprüche bei Verzögerung – Ein Problem für alle Handwerker“


Seminar
Aufgrund von Verzögerungen der Vorgewerke kann man nicht rechtzeitig mit seinen Leistungen beginnen – und das, obwohl man selbst vertragsgemäß das erforderliche Material bereits bereitgestellt und das erforderliche Personal disponiert wurde. Für den Auftragnehmer beginnt eine Phase der Ungewissheit:
  • Wann kann / muss ich mit meiner Leistung beginnen?
  • Muss ich meine Leistung anbieten, obwohl ich weiß, dass ich nicht mit meiner Leistung beginnen kann?
  • Laufe ich Gefahr wegen Leistungsverweigerung gekündigt zu werden?
  • Wie lange muss ich mein Personal vorhalten oder bin ich verpflichtet dieses anderweitig einzusetzen?
Wenn das eigene Personal nicht eingesetzt werden kann, entstehen Kosten, die der Auftraggeber oft nicht bezahlen will (aber muss!). Alle diese Fragen wollen wir im Rahmen unseres Seminars klären.
  • Welche Ausgleichsansprüche stehen dem Auftragnehmer zu?
  • Wie reagiert der Auftragnehmer richtig?
  • Und was passiert, wenn der Auftraggeber den Vertrag wegen angeblicher Leistungsverweigerung kündigt?
Alle diese Fragen wollen wir im Rahmen unseres Seminars klären. Kennt der Auftragnehmer seine Rechte und die dahinter stehenden rechtlichen Mechanismen, so ist er in der Lage, Risiken zu minimieren und berechtigte Ansprüche durchzusetzen.

Referentin:
  • Vanessa Bollenbach, Rechtsanwältin
Terminauswahl: 24.10.2019 - 24.10.2019
Ort: Kreishandwerkerschaft Bergstraße, Werner-von-Siemens-Straße 30, 64625 Bensheim
Gebühren: Innungsmitglieder: 145,00 Euro pro Person. Nicht-Innungsmitglieder: 175,00 Euro pro Person
Info: 14 bis 28 Uhr.

Anmeldung untper E-Mail an stefan.knatz@kh-bergstrasse.de.

Eine Veranstaltung in der Reihe Kammer konkret gemeinsam mit der Kreishandwerkerschaft Bergstraße.