Seminar
Aufgrund von Verzögerungen der Vorgewerke kann man nicht rechtzeitig mit seinen Leistungen beginnen – und das, obwohl man selbst vertragsgemäß das erforderliche Material bereits bereitgestellt und das erforderliche Personal disponiert wurde. Für den Auftragnehmer beginnt eine Phase der Ungewissheit:
Referentin:
- Wann kann / muss ich mit meiner Leistung beginnen?
- Muss ich meine Leistung anbieten, obwohl ich weiß, dass ich nicht mit meiner Leistung beginnen kann?
- Laufe ich Gefahr wegen Leistungsverweigerung gekündigt zu werden?
- Wie lange muss ich mein Personal vorhalten oder bin ich verpflichtet dieses anderweitig einzusetzen?
- Welche Ausgleichsansprüche stehen dem Auftragnehmer zu?
- Wie reagiert der Auftragnehmer richtig?
- Und was passiert, wenn der Auftraggeber den Vertrag wegen angeblicher Leistungsverweigerung kündigt?
Referentin:
- Vanessa Bollenbach, Rechtsanwältin
Terminauswahl: | 24.10.2019 - 24.10.2019 |
Ort: | Kreishandwerkerschaft Bergstraße, Werner-von-Siemens-Straße 30, 64625 Bensheim |
Gebühren: | Innungsmitglieder: 145,00 Euro pro Person. Nicht-Innungsmitglieder: 175,00 Euro pro Person |
Info: | 14 bis 28 Uhr. Anmeldung untper E-Mail an stefan.knatz@kh-bergstrasse.de. Eine Veranstaltung in der Reihe Kammer konkret gemeinsam mit der Kreishandwerkerschaft Bergstraße. |